Eine deutliche Verschiebung der Pflegegradeinstufung nach der ursprünglichen Überleitung hin zu niedigeren Pflegegraden.Abb.: Münchenstift GmbH
22. Aug 2017 | Unternehmen
Bayern: Trotz niedrigerer Einstufung bei Pflegegraden die Personalausstattung gesichert
Nun liegen in Bayern erste Auswertungen vor: Bei neuen Begutachtungen werden Pflegebedürftige in niedrigere Pflegegrade eingestuft als bei der Überleitung. Für die Pflegeeinrichtungen entsteht eine Lücke zwischen dem realen Personalbedarf in den Pflegeheimen und der Refinanzierung der Stellen. Die Landespflegesatzkommission (LPSK) hat beschlossen, diese Lücke zu schließen. "Für die Versorgungssicherheit in den Häusern ist das großer Schritt", so Siegfried Benker, Münchenstift-Geschäftsführer.

Die Landespflegesatzkommission (LPSK) hat am 25.Juli - u.a. auf Initiative der Münchenstift GmbH - beschlossen, auf die Veränderungen bei den Pflegegraden einzugehen, nachdem nunmehr die ersten Auswertungen vorliegen. "Dadurch, dass die BewohnerInnen tendenziell in niedrigere Pflegegrade eingegradet werden als u. E. notwendig, hätte sich eine Lücke zwischen dem realen Personalbedarf in den Pflegeheimen und der Refinanzierung der Stellen ergeben. Durch diesen Beschluss ist es gelungen, diese Lücke zunächst zu schließen. Für die Versorgungssicherheit in den Häusern ist das großer Schritt", so Siegfried Benker, Münchenstift-Geschäftsführer.
Die bayernweiten Personalschlüssel wurden zum
01.01.2017 budgetneutral übergeleitet.
Der bayerische Landespflegeausschuss
und die bayerische
Landespflegesatzkommission, wo die
Münchenstift GmbH Gründungsmitglied
ist, haben sich übereinstimmend darauf verständigt,
dass der bisherige Personalstand in
bayerischen Pflegeeinrichtungen nicht
verschlechtert werden soll.
Die bisherige Personalausstattung in Bayern wurde bei
der Umstellung dabei rechnerisch auf die Bewohner in
den neuen Pflegegraden verteilt.
Durch die gesetzlichen Überleitungsregeln zur
Überleitung der Pflegebedürftigen von
Pflegestufen in Pflegegrade (bei vielen
Bewohnern in stationären Einrichtungen: "doppelter
Stufensprung") hat sich zum 01.01.2017 eine bestimmte
Verteilung der Pflegegrade ergeben. Bei der
Begutachtung Pflegebedürftiger auf Basis der seit
01.01.2017 wirksamen
Begutachtungs-richtlinien sinkt der
Durchschnitt der Pflegegrade.
Die Landespflegesatzkommission hat in ihrem Beschluss
vom 21.04.2016 eine Evaluierung und mögliche Anpassung
der bayernweiten Personalschlüssel zum 01.10.2017
beschlossen, um dem erwarteten sogenannten
"Zwillings-Effekt" (Prof. Rothgang) Rechnung zu tragen
und die Personalausstattung zu
sichern.
Die Erhebung der Belegungsstruktur am
30.06.2017 ergibt eine in der nebenstehenden Abbildung
dargestellten Verteilung der Pflegegrade.
Die Zahl der Bewohner mit Pflegegrad 2 hat seither um 17,60% zugenommen. Lag der Anteil bei der Überleitung zum 01.01.2017 noch bei nur 21,75% ist dieser nun mit Stichtag 30.06.2017 auf 25,58% gestiegen.
Um einen Personal- und Stellenverlust zu vermeiden,
wurden in der Landespflegesatzkommission nun die
Personalschlüssel mit Wirkung zum 01.10.2017
neu festgelegt, so dass es zu keinen
Stellenverlusten in Bayern kommen wird.
Da eine weitere Verschiebung von höheren in
niedrigeren Pflegegraden zu erwarten ist, hat
die LPSK beschlossen, zum 30.11.2017 eine
weitere Erhebung bayernweit zu starten. Am
10.01.2018 werden dann wiederum neue Personalschlüssel
mit Wirkung ab 01.03.2018 beschlossen.

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