Mit SARS-CoV-2 Infizierte schnell finden, testen und versorgen – das sind Ziele des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Foto: iStock/MarioGuti
14. Mai 2020 | Politik
Der Bundestag hat zahlreiche Hilfen beschlossen, um die Auswirkungen der Corona-Krise zu mildern. Dem Parlament lagen das Sozialschutzpaket II der Koalition und ein zweites Pandemie-Gesetz zur Abstimmung vor.
Mit SARS-CoV-2 Infizierte schnell finden, testen und versorgen – das sind Ziele des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
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Fachkräfte in der Altenpflege erhalten bei einer Vollzeitstelle einmalig eine Zahlung von 1.000 Euro für ihren Einsatz in der Corona-Krise. Diesen Bonus finanzieren zunächst die Pflegekassen und im ambulanten Bereich anteilig die Krankenkassen. In der zweiten Hälfte dieses Jahres will die Bundesregierung festlegen, in welchem Umfang es einen Bundeszuschuss gibt. Bundesländer und Arbeitgeber sollen die Prämie um 500 Euro aufstocken. Bonuszahlungen bis 1.500 Euro sind steuerfrei.
Die Krankenkassen zahlen auch für regelmäßige oder präventive Tests auf das Coronavirus, insbesondere in Altenheimen und Kliniken. Für die Zusatzausgaben wird ihnen ein Bundeszuschuss in Aussicht gestellt. Die Meldepflichten für Covid-19-Infektionen werden dauerhaft gesetzlich verankert. Außerdem müssen auch Genesungsfälle und Tests mit negativem Ergebnis gemeldet werden.
Berufstätige können sich schon bisher für die Pflege eines Angehörigen teilweise freistellen lassen, wenn sie weiter mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Während der Corona-Krise fällt diese Mindestarbeitszeit weg. Außerdem kann die Pflegezeit kurzfristig binnen zehn Tagen beim Arbeitgeber beantragt werden.
Das Pflegeunterstützungsgeld wird während der Corona-Krise zwanzig statt zehn Tage lang gezahlt. Dabei handelt es sich um eine Lohnersatzleistung von 90 Prozent des Nettoeinkommens für Beschäftigte, die sich kurzfristig um einen Pflegefall in der Familie kümmern müssen. Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro kann zudem flexibler eingesetzt werden.
Das Kurzarbeitergeld soll für diejenigen, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, ab dem vierten Monat auf 70 Prozent und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent erhöht werden, für Eltern auf 77 beziehungsweise 87 Prozent. Das soll bis zum Jahresende gelten.
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