24. Jan 2023 | Unternehmen
Convivo stellt Insolvenzanträge beim Amtsgericht Bremen
Die Unternehmensgruppe plant eine Restrukturierung. Die pflegerische Versorgung der Menschen an über 100 Standorten sowie die Bezahlung der Mitarbeitenden sei dabei sichergestellt.

Die Convivo Unternehmensgruppe hat für die wesentlichen Gesellschaften Insolvenzanträge beim Amtsgericht Bremen gestellt. Das teilte das Unternehmen jetzt mit. Das Gericht hat daraufhin die vorläufige Insolvenzverwaltung durch die Bestellung der Rechtsanwälte Malte Köster (Kanzlei Willmerköster für die Convivo Holding GmbH und die Convivo Life GmbH) und Christoph Morgen (Kanzlei Brinkmann & Partner für die Convivo Parks GmbH) angeordnet.
„Im Moment verschaffen wir uns gemeinsam mit unseren Teams ein Bild vor Ort, um im Anschluss die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die bevorstehenden Schritte im Insolvenzverfahren zu informieren“, betonten Köster und Morgen in einer ersten gemeinsamen Stellungnahme. Gemeinsam mit der Geschäftsleitung seien zentrale Maßnahmen eingeleitet worden, um die pflegerische Versorgung vollumfänglich sicherzustellen. Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten über das Insolvenzgeld für die Monate Januar bis März gesichert werden.
„Die Unterstützung des Prozesses hat für uns oberste Priorität. So werden die Gehälter unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesichert und die Versorgung der Pflegebedürftigen aufrechterhalten“, so Torsten Gehle, gelernter Krankenpfleger und geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe. „Wir wissen, dass es viele Fragen gibt, deshalb werden wir alle Beteiligten laufend informieren“, so Gehle weiter.
Als Gründe für die Entwicklung werden der erhebliche Fachkräftemangel und verdoppelte Krankenstände aufgrund der hohen Belastungen der Corona-Pandemie genannt. Diese hätten zu niedrigen Belegungszahlen in den Einrichtungen geführt.
Neben dem zwischenzeitlichen Verkauf von Standorten hat die Unternehmensgruppe vergeblich versucht, Beteiligungspartner zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebs einzubinden. Auch das Einbringen privater Mittel Gehles hätte die Belastungen nicht kompensieren können. In parallel geführten Gespräche mit der Politik hätte aufgrund des zeitlichen Engpasses ebenfalls keine Lösung herbeigeführt werden können.
Anfang Januar hatte die Curata Gruppe für einzelne Gesellschaften Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

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