27. Sep 2022 | Unternehmen
Terragon AG wird Geschäftsbetrieb einstellen
Der vorläufige Insolvenzverwalter über das Vermögen der Terragon AG, die Restrukturierungs- und Insolvenzkanzlei Eckert Rechtsanwälte, hat den Vorstand darüber informiert, dass der Betrieb des Unternehmens zum 30. September 2022 stillgelegt wird. Das teilte die Terragon AG jetzt mit. Da bislang keine Einigung mit Interessenten für den Geschäftsbetrieb oder die verbleibenden Assets erzielt werden konnte, sehe sich der vorläufige Insolvenzverwalter zu dieser Maßnahme veranlasst, um eine mögliche Verringerung der Insolvenzmasse zu vermeiden.
„Für die drei Projekte in Duisburg, Wilhelmshaven und Dortmund mit einem Investitionsvolumen von rund 250 Millionen Euro konnte keine tragfähige Lösung mit den potenziellen Investoren gefunden werden. Das ist die wesentliche Ursache, dass es nicht weiterging“, erläutert Michael Held, als Geschäftsführer der Held Beteiligungen der Hauptaktionär der Terragon AG.
Erschwerend sei die hohe Unsicherheit aufgrund der Energiekrise und steigender Baukosten hinzugekommen, die sich auf die Herstellungskosten der Projekte ausgewirkt habe, so Held. Dies und der Druck auf die Verkaufspreise durch die aktuelle Zinsentwicklung hätten die Rahmenbedingungen weiter verschärft.
„Die beiden Leuchtturmprojekte VILVIF Berlin und VILVIF Hamburg werden nun von unseren Joint Venture-Partnern weitergeführt“, erläutert Held. „Mit diesen Projekten haben wir Maßstäbe für das Senior Living in Deutschland gesetzt. Es ist bitter, dass Terragon diesen Weg nicht fortsetzen kann.“
Die Terragon AG und einige ihrer Tochtergesellschaften hatten Ende Juni einen Insolvenzantrag gestellt.
Die Projektgesellschaften zu den Standorten Duisburg, Wilhelmshaven, Dortmund und Murnau seien von der Insolvenz nicht betroffen. Darauf weist das Unternehmen hin. Für die Übernahme dieser Gesellschaften und die Fortführung dieser Projekte fänden Gespräche mit Investoren in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter und den beteiligten Partnern statt.
Das Unternehmen betont außerdem, dass die von Terragon entwickelten und errichteten Senior Living-Einrichtungen von der Insolvenz nicht betroffen sind, da diese nicht die dortigen Betreibergesellschaften betrifft.

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