22. Feb 2021 | Unternehmen
Digitale Pflegeanwendungen integrieren
In einem Positionspapier äußert sich der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. zu den Möglichkeiten digitaler Innovationen in der Pflegewirtschaft.

Mit dem Gesetzesentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege – Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) – wurden die ersten Schritte gemacht, um digitale Innovationen und ihren Nutzen auch im pflegerischen Umfeld zugänglich zu machen.
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) hat nun ein Positionspapier vorgelegt, dass sich detailliert mit den Neuregelungen für die Kabinettsvorlage des DVPMG beschäftigt.
In dem insgesamt sieben Punkte umfassenden Papier möchte der SVDGV erreichen, dass digitale Pflegeanwendungen (DiPA) auch für den stationären Bereich zugänglich gemacht werden. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht digitale Maßnahmen zunächst nur im ambulanten Bereich der häuslichen Pflege vor.
Ferner sollen Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegefachkräfte stärker durch digitale Pflegeanwendungen entlastet werden. Momentan führen insbesondere administrative Aufgaben zu einer starken Inanspruchnahme der Pflegekräfte.
Bei der Realisierung von digitalen Pflegeanwendungen sollten die richtigen Anreize geschaffen werden, fordert Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung e.V. in dem Positionspapier.
Der bestehende Entwurf des DVPMG sieht mit § 40b SGB XI vor, dass digitale Pflegeanwendungen sowie pflegerische Leistungen mit einer gemeinsamen Pauschale vergütet werden.
"Statt eine künstliche Konkurrenz zwischen DiPA und pflegerischer Leistung zu riskieren, die durch eine gemeinsame Vergütung begünstigt wird, ist es empfehlenswert, beide Leistungen unabhängig voneinander zu betrachten und zu vergüten", so Geier.

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