Politik
Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege wird zusammengelegt
Ab sofort werden die Leistungsbeiträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbeitrag zusammengefasst. Damit wird die zweite Stufe des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes umgesetzt.
Mit der nun in Kraft getretenen Regelung steht Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 ein Gesamtbetrag in Höhe von 3,539 Euro pro Kalenderjahr für Leistungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Verfügung. „Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll...
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