Politik
80 Plätze Heime: Ministerin Steffens sieht ihre Politik durch Gericht bestätigt
Die vom Land NRW vorgegebene Platzobergrenze (max. 80 Plätze) für stationäre Pflegeeinrichtungen (Ausnahmen nur bei Besonderheiten) hat ein Gericht in der Städteregion Aachen laut MGEPA in allen Punkten bestätigt. Der Versuch eines Heimbetreibers, auf dem Klageweg die Genehmigung für einen Pflegeheim-Ersatzneubau mit 124 Plätzen durchzusetzen, sei gescheitert.
"Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Pflegepolitik des Landes bestätigt, die auf Pflegeinrichtungen mit überschaubarer Größe und einem Standort möglichst in gewachsenen Stadtvierteln mit Anbindung an das Wohnumfeld setzt", erklärte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens anlässlich des Aachener Urteils. "Die meisten...
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