Branchennews
12-Stunden-Arbeitstage in der Pflege möglich
Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Verordnung zur Lockerung des Arbeitszeitgesetzes (COVID-19-Arbeitszeitverordnung – COVID-19-ArbZV) mit Wirkung ab dem 10. April 2020 in Kraft gesetzt.
Ziel der COVID-19-ArbZV ist eine erleichterte Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Regelungsinhalt sind längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten und eine Lockerung des Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbotes. Die Verordnung ist (vorläufig) bis zum 31. Juli 2020 befristet. Die wesentlichen Regelungen der COVID-19-ArbZV im...
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