Politik
APG DVO: Fristen Festsetzungsbescheide Invest-Kosten nochmals verschoben
NRW: Die Landschaftsverbände sind überfordert – bisher sind erst 40% der Bescheide über die Festsetzung der anerkennungsfähigen Investitionsaufwendungen zugestellt worden. Kurz vor dem Ende der rot-grünen Regierung in Düsseldorf hat das MGEPA die Fristen des § 12 Abs. 3 APG DVO NRW für den Berechnungszeitraum 2018/2019 per Allgemeinverfügung nochmals verlängert. Kein Wunder, dass die neue Landesregierung die APG DVO überarbeiten will.
Das Schreiben von Markus Leßmann, im MGEPA für dieses Themenfeld derzeit noch zuständig, hier im Wortlaut – es wird deutlich, warum die neue Landesregierung auf die Forderungen der Pflegebranche in NRW reagiert und die DVO überarbeiten, sprich: anwendbar machen will:...
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