Politik
Besetzung der dritten Pflegekommission war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der Arbeitgeberverbände von AWO, DRK und Paritätischem Recht gegeben: Die Besetzung der dritten Pflegekommission war rechtswidrig.
"Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege würde solche Klagen überflüssig machen", sagt der Vorsitzende des AGV AWO, Rifat Fersahoglu-Weber. Hintergrund für die Klage war die Ablehnung des Ministeriums, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände in die Kommission zu berufen. Das Verwaltungsgericht Berlin...
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