Politik
Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz wurde evaluiert
Die fachlichen Vorgaben zur Versorgung und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf und Behinderung in Hamburg sind im bundesweiten Vergleich vorbildlich und innovationsfreundlich – zugleich gibt es in einigen Bereichen Potenziale zur Weiterentwicklung der Strukturen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten im Auftrag der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) zum Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG).
Die Gutachter heben in ihrem Evaluationsbericht unter anderem hervor, dass Hamburg Vorreiter ist bei der Etablierung ambulant betreuter Wohngemeinschaften unter Beteiligung und in Mitverantwortung von Angehörigen und Engagierten. Dass in Hamburg auch ambulante Dienste bei Beschwerden durch die Wohn-Pflegeaufsicht geprüft...
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