Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klagen von zwei Krankenschwestern gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Pflegekammer zurückgewiesen.
Der Entwurf des Gesundheitsministers zum "Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz" schränke den Patientenwillen ein, mahnt die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.