Politik
APG DVO: Fristen Festsetzungsbescheide Invest-Kosten nochmals verschoben
NRW: Die Landschaftsverbände sind überfordert – bisher sind erst 40% der Bescheide über die Festsetzung der anerkennungsfähigen Investitionsaufwendungen zugestellt worden. Kurz vor dem Ende der rot-grünen Regierung in Düsseldorf hat das MGEPA die Fristen des § 12 Abs. 3 APG DVO NRW für den Berechnungszeitraum 2018/2019 per Allgemeinverfügung nochmals verlängert. Kein Wunder, dass die neue Landesregierung die APG DVO überarbeiten will.

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