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Arbeitsbedingungen Diakonie: VdDD ruft zur Wiederaufnahme der Verhandlungen auf
Mit einem Offenen Brief will der Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischen Dienstgeber in Deutschland, Christian Dopheide, die festgefahrene Situation in der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland (ARK DD) lösen und die Dienstnehmervertreter wieder zu Verhandlungen aufrufen. Sie bleiben schon seit Juni letzten Jahres den Sitzungen der Kommission fern und begründen das mit ihrer Kritik an Entgeltstruktur und dem Schlichtungsverfahren.

In dem Offenen Brief des Vorstandsvorsitzenden des Verbandes diakonischen Dienstgeber in Deutschland, Christian Dopheide, an die Vertreter der Dienstnehmer heißt es: "Diverse Sondierungsgespräche haben, trotz erheblichen Entgegenkommens der Dienstgeber, die Kommissionsverhandlungen nicht wieder in Gang bringen können. Reale Einkommensverbesserungen der Dienstnehmer verzögern sich damit weiter. Die an die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) gebundenen Einrichtungen bekommen keine Planungssicherheit. Ihnen ist bekannt, dass die AVR unmittelbar für über 120.000 Mitarbeitende gelten und darüber hinaus den bundesweiten Leittarif für die Diakonie darstellen. Regionale und fachliche Unterschiede: Den Dienstgebern ging es zu Beginn des Jahres 2016 darum, Flexibilisierungen in den AVR DD, entweder nach Hilfefeldern oder nach Regionen, insbesondere für die diakonischen Träger im Norden und im Osten Deutschlands zu erreichen. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen gerät die Diakonie dort zunehmend in wirtschaftliche Bedrängnis. Ohne realistische Anpassungen sind diakonische Angebote und damit einhergehend Arbeitsplätze in ernster Gefahr. … So notwendig diese Änderungen gewesen wären, so deutlich war auch Ihre Ablehnung. Dies muss respektiert werden. Das kirchliche Arbeitsrecht ist auf Lösungen im Konsens ausgelegt. Für die Dienstgeber ist allerdings der Verzicht auf diese Forderungen und die Rücknahme der Anträge ein ganz schwieriger Schritt gewesen, verbunden mit hohen Risiken für die Flächentarifbindung. Trotzdem hat das leider Ihrerseits nicht zu einem Einlenken geführt. Stattdessen polemisieren Sie auf dem Dienstnehmer-Blog der ARK gegen das paritätische Verfahren des Dritten Weges und greifen in unsachlicher Weise den vom unabhängigen Präsidenten des obersten EKD-Kirchengerichts (KGH-EKD) eingesetzten unparteiischen Schlichter an. … Die ARK DD soll die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden der Diakonie fortentwickeln und ordnen. Die Vertreter der Dienstgeber in der Kommission warten darauf, diese Arbeit, gemeinsam mit Ihnen, wieder aufnehmen zu können. Was auf dem Tisch liegt: Nachdem im Frühjahr 2016 beide Seiten der ARK die Schlichtung anriefen, tagte der Schlichtungsausschuss unter dem Vorsitz des unparteiischen Schlichters im vergangenen Sommer. Die Ergebnisse konnten jedoch aufgrund Ihrer Abwesenheit anschließend nicht in einer Sitzung der ARK DD beraten werden, wie dies in der Ordnung der ARK DD vorgesehen ist. Daraufhin legten die Dienstgeber im Herbst 2016 ein neues Angebot vor. Es sieht eine Entgelterhöhung von insgesamt 5,3 Prozent für die Jahre 2016 und 2017, die (Wieder-) Einführung einer geringen Eigenbeteiligung für die kirchliche Zusatzrente sowie eine redaktionelle Klarstellung zu den sogenannten Öffnungsklauseln vor. … Die Öffnungsklauseln ermöglichen diakonischen Trägern, die sich in einem schwierigen Wettbewerbsumfeld bewegen oder in finanziellen Schwierigkeiten sind, zum Schutz von Angeboten und Arbeitsplätzen in engen Grenzen zum Beispiel die Jahressonderzahlung ("Weihnachtsgeld") zu reduzieren. Angesichts der schwierigen Situation des kirchlichen Zusatzrentensystems soll die Wiedereinführung einer Dienstnehmereigenbeteiligung dieses System zukunftsfähiger machen. Aber auch mit diesem "kleinen" Gesamtpaket kam es bislang zu keiner Einigung. Folgerichtig haben die Dienstgeber ein weiteres Schlichtungsverfahren Anfang 2017 eingeleitet. Gestaltungsoptionen erkennen und wahrnehmen: Alle Mitglieder der ARK DD sind in der Verantwortung, zu handeln und nicht zu unterlassen! Es geht nicht um ideologische Debatten. Es kann auch nicht darum gehen, den (steuerfinanzierten!) Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes auf die Diakonie zu übertragen. Nach meiner ganz persönlichen Einschätzung wäre das auch für die Beschäftigten vieler Berufsgruppen weniger attraktiv: wegen geringerer Entgelte, generell abgesenkter Jahressonderzahlung und fehlender Kinderzulage. Es geht nun darum, dass Sie Ihr Amt in dem Vertrauen wahrnehmen, dass andere in Sie gesetzt haben. Deswegen bin ich so verwundert darüber, dass Sie genau diese Verantwortung durch Ihr aktives Fernbleiben nicht annehmen, ja geradezu verweigern. …Ich verstehe, dass Kompromissfindung oft schwer und mühsam ist und manchmal der eine (in diesem Fall die Dienstgeber mit der Rücknahme der Flexibilisierungsanträge) sich mehr bewegen muss als der andere. Natürlich ist die tarifpolitische "Großwetterlage" gerade für kirchliche Dienstnehmervertreter in der Sozialwirtschaft nicht besonders einfach. Ich verstehe aber nicht, warum Sie bislang nicht bereit waren, über das aktuelle Paket in der zuständigen Kommission zu verhandeln. Schlichtungsverfahren als Chance: Der Dritte Weg sieht das Schlichtungsverfahren als eine reguläre Methode vor, um zu Lösungen zu gelangen. Das verbindliche Schlichtungsverfahren in der Diakonie wurde zudem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) und damit höchstrichterlich als probates Mittel des Interessensausgleichs bestätigt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, sich der Mühe zu entziehen, die das Amt, in das man gewählt wurde, nun einmal mit sich bringt. …
Wir stehen gemeinsam vor der Aufgabe, für Arbeitsplätze zu sorgen, die sowohl attraktiv besoldet als auch sicher und nachhaltig finanzierbar sind. … In diesem Sinne hoffe ich und appelliere erneut an Sie: Beteiligen Sie sich im ordentlichen Verfahren. Nutzen Sie Ihre Gestaltungsoptionen. Und nehmen Sie Ihre wichtige Verantwortung für die Diakonie-Beschäftigten und den diakonischen Auftrag wahr!"
Die Dienstnehmerseite in der ARK kritisierte zwischenzeitlich sowohl das Angebot für die Entgeltstruktur als auch das Schlichtungsverfahren: "Die bereits beschlossenen 2,6% Steigerung im Jahre 2016 und die von den Dienstgebern zum 01.08.2017 (für einige Bereiche erst zum 01.10.2017) angebotenen 2,7% im Jahr 2017 ergeben nicht – wie von der Dienstgeberseite in Pressemitteilungen dargestellt – tatsächliche Einkommensverbesserungen in Höhe von 5,3%, sondern im Ergebnis nur eine Erhöhung von 1,08% für 2016 und höchstens 1,13% für 2017, also nicht einmal die Hälfte der Dynamik im öffentlichen Dienst. …Davon abgezogen werden muss noch die beantragte Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an der Zusatzversorgung, die ab dem nächsten Jahr in vielen Bereichen 0,4 oder 0,6% beträgt und weiter ansteigen wird." Und: Zurzeit sei keine Ausgewogenheit bei dieser Schlichtung zu erreichen. Der Vorsitzende habe fast allen Anträgen der Dienstgeber zugestimmt. "Bis auf eine nahezu unbedeutende Ausnahme" seien hingegen alle Anträge der Dienstnehmerseite abgelehnt worden. Infolgedessen sei die Dienstnehmerseite den weiteren Verhandlungen ferngeblieben. "Die Dienstnehmerseite plant trotzdem, die Dienstgeber für ein Gespräch zu gewinnen, um auszuloten, ob eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zum Wohle der Einrichtungen und der Mitarbeitenden in der Diakonie in Zukunft möglich werden kann", schreibt Klaus Riedel im Dienstnehmer-Blog.
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