Unternehmen
AWO Bielefeld nutzt Eigenverwaltung
Der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bielefeld e.V. („AWO Bielefeld“) hat am 27. Juli beim Amtsgericht in Bielefeld die Durchführung eines Eigenverwaltungsverfahrens beantragt. Das Gericht hat das Verfahren bestätigt und die vorläufige Eigenverwaltung beschlossen.
Mit diesem Schritt reagiere der Verband auf die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen in der Sozialbranche und schaffe die Voraussetzungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Neuaufstellung, heißt es in einer Pressemitteilung. Gleichzeitig wurde ebenfalls für die Tochtergesellschaft AWO Bielefeld Soziale Dienstleistungen gGmbH („SDL“)...
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