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Bayern: Leistungserbringer erreichen Einheitspflegesatz für die Kurzzeitpflege

Die Pflege-Leistungserbringer in Bayern haben in Verhandlungen mehr Planungssicherheit in der Kurzzeitpflege durch einen Einheitspflegesatz und mehr Personal erreicht. MÜNCHENSTIFT-Chef Siegfried Benker: "Dieser Erfolg konnte nur erzielt werden, weil die Leistungserbringer zusammenstanden, dies empfehle ich anderen Bundesländern zur Nachahmung!"

- MÜNCHENSTIFT-Chef Siegfried Benker: "Wir Leistungserbringer haben gemeinsam einen Einheitspflegesatz und mehgr Personal für ie Kurzzeiotpflege durchgesetzt."

Die Kurzzeitpflege und der Ergänzungsanspruch auf die Verhinderungspflege sind für den Wettbewerb der stationären Einrichtungen von überragend wichtiger Bedeutung. Soll die Pflege in sogenannten Versorgungsketten gelingen, muss der zukünftige Bewohner so früh wie möglich die Qualität stationärer Versorgung kennenlernen.

Doch wie lässt sich die Kurzzeitpflege wirtschaftlich berechenbar abrechnen, insbesondere wenn bei Verlegung aus dem Krankenhaus für den zukünftigen Bewohner lediglich die Pflegebedürftigkeit und damit Pflegegrad 2 festgestellt wurde, fragte sich auch der MÜNCHENSTIFT-Chef Siegfried Benker. "Wenn die Kurzzeitpflegegäste immer kurzfristiger und ungeplant in die Einrichtungen kommen, können wir nicht Monate später erst den 'richtigen' Pflegegrad berechnen, weil nun die ausführliche MDK-Begutachtung stattgefunden hat", so Benker weiter.

Der MÜNCHENSTIFT-Chef nahm dies zum Anlass, gemeinsam mit allen bayerischen Leistungserbringerverbänden einen Einheitspflegesatz für die Kurzzeitpflege zu fordern. Am 24.01.2017 war es soweit, die Landespflegesatzkommission Bayern fasste folgenden einstimmigen Beschluss: "Bei eingestreuter Kurzzeitpflege gilt für Vergütungsvereinbarungen ab 01.02.2017 für die Pflegegrade 2 bis 5 ein Einheits-Pflegepersonalschlüssel von 1 zu 2,40 und damit ein pflegegradunabhängiger Pflegesatz."

Der einheitliche Personalschlüssel von 1 zu 2,40 entspricht in etwa dem stationären Schlüssel zwischen Pflegegrad 3 (1 zu 2,7 – 1 zu 2,8) und dem Pflegegrad 4 (1 zu 2,2) in Bayern. Für solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen kann sogar ein besserer Pflegepersonalschlüssel vereinbart werden.

"Dieser Erfolg konnte nur erzielt werden, weil die Leistungserbringer zusammenstanden", hebt Siegfried Benker hervor, "dies empfehle ich anderen Bundesländern zur Nachahmung!"