Politik

BKSB und VKSB Sachsen schließen Kooperationsvertrag

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) und der Verband der kommunalen Senioren-, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen Sachsen (VKSB) wollen enger zusammenarbeiten.

der erste Vorsitzende des BKSB, Professor Alexander Schraml
Foto: Ehlers Media Der BKSB-Vorsitzende Alexander Schraml: „Nach der Kooperation mit dem VKSB in NRW, der Baden Württembergischen Krankenhausgesellschaft und der Kommunalen Altenhilfe Bayern eG haben wir nun die vierte Landesorganisation, die mit dem BKSB eng zusammenarbeitet.“

Die beiden Verbände haben nun einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Das Papier sieht einen regelmäßigen Informationsaustausch und enge Abstimmung bei pflegepolitischen Aktivitäten vor. Gemeinsames Ziel ist es, die Altenhilfe durch kommunale Einrichtungen langfristig abzusichern, so die beiden Vorsitzenden Alexander Schraml (BKSB) und Stefan Eckner (VKSB).

Dem BKSB gehören aktuell 72 Träger mit über 400 Einrichtungen in zehn Bundesländern an. Kooperationsverträge bestehen darüber hinaus mit den Landesverbänden in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und nun Sachsen.