Politik
Experten wollen Verfahren zur Personalbemessung in der Pflege entwickeln
An der Universität Bremen soll ein bundesweit gültiges Verfahren entwickelt werden, mit dem ermittelt werden kann, wie viel Personal in einer stationären Pflegeeinrichtung nötig ist. Nach einer europaweiten Ausschreibung hat dafür das Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik den Zuschlag bekommen, wie die Universität am 18. Dezember mitteilte. Die Federführung hat der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang. Gemäß dem zweitem Pflegeverstärkungsgesetz muss das Verfahren bis Ende Juni 2020 entwickelt und erprobt worden sein.

Das Forschungszentrum bekommt für das Projekt Drittmittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Ein Team von 14 Wissenschaftlern soll damit befasst werden. Rothgang hatte in der Vergangenheit mehrfach auf eine unzureichende Personalausstattung in der Pflege hingewiesen. Seinen Angaben zufolge werden im Jahr 2030 in der Altenpflege 350.000 Vollzeitstellen nicht besetzt werden können, wenn nichts getan wird. Da in der Pflege vorwiegend Teilzeit gearbeitet werde, entspreche dies rund 500.000 Fach- und Hilfskräften, die bis dahin zusätzlich gebraucht würden.
Die Personalausstattung in den Pflegeheimen fällt nach den Worten des Bremer Wissenschaftlers im Bundesgebiet äußerst unterschiedlich aus. Heute hätten Länder wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg um ein Viertel höhere Personalquoten als beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Ein erhöhter Bedarf hat auch viel mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu tun, der Anfang des Jahres eingeführt wurde. Er zielt darauf ab, die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu erhalten und zu fördern, was nach Auffassung aller Experten nur mit mehr Personal möglich ist. Mit der Pflegereform vor einem Jahr und der damit erfolgten Umstellung von drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade stieg laut Medizinischem Dienst der Krankenkassen die Zahl der als pflegebedürftig erfassten Menschen erheblich.
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