Politik
Finanzielle Entlastung für Angehörige
Die Kinder von Pflegebedürftigen sollen künftig nur noch in seltenen Fällen zur Kasse gebeten werden.
Nach dem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat, müssen sich Töchter und Söhne von Pflegebedürftigen erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro finanziell an der Pflege der Eltern beteiligen. Bevor diese Regelung in Kraft treten kann, muss...
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