Unternehmen
Gericht entscheidet über Gewinnzuschlag
Sind vier Prozent angemessen oder nicht? Das Bundessozialgericht fällt am Donnerstag dazu eine Entscheidung.
Wie hoch darf der Gewinnzuschlag für Pflegeeinrichtungen sein? Die Schiedsstelle für die Soziale Pflegeversicherung im Land Nordrhein-Westfalen hält vier Prozent für angemessen. Die Kostenträger wollten das nicht akzeptieren. Sie klagten und bekamen vor dem Landessozialgericht zunächst auch Recht. Die Schiedsstelle...
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