Politik

Hamburg will Impfpflicht bis zum Betretungsverbot umsetzen

Die Hansestadt will die einrichtungsbezogene Impfpflicht konsequent umsetzen. Die Entscheidungen sollen aber immer einrichtungsspezifisch getroffen werden.

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD)
Foto: SK / Daniel Reinhardt Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard: „Wir nehmen das schon ernst und die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss umgesetzt werden.“

Hamburg wird die ab Mitte des Monats geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht bis hin zu Betretungsverboten für Ungeimpfte umsetzen. Das kündigte Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) an. Ab der kommenden Woche seien die Arbeitgeber aufgefordert, Beschäftigte zu melden, die nicht vollständig geimpft seien und keinen Beleg vorgelegt hätten, der sie von der Impfpflicht befreit.

 Eine Abfrage der Impfquoten habe ergeben, dass es eine sehr gute Impfquote im Bereich der Krankenpflege in den Krankenhäusern gebe und eine gute Quote in der stationären Langzeitpflege. In einzelnen ambulanten Bereichen gebe es eine Impfquote, die nicht zufriedenstellend sei, sagte die Senatorin. Auch die Hoffnungen, dass sich mit der Verfügbarkeit des neuen Impfstoffes von Novavax in diesem Bereich noch etwas ändere, hätten sich nicht erfüllt. Nur knapp über 500 Impfungen seien bisher mit diesem Mittel durchgeführt worden.

Ungeimpfte Pflegebeschäftigte müssten in Anhörungsverfahren angesprochen werden. Die Aufgabe der Gesundheitsämter sei es dann, Einrichtung für Einrichtung durchzugehen und zu entscheiden, welche Beschäftige ein Betretungsverbot erhielten und welche in Arbeit belassen werden dürften. Dabei könne es auch Auflagen wie beispielsweise Vollschutzanzüge geben. „Wir nehmen das schon ernst und die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss umgesetzt werden“, so Leonhard.

Die Entscheidung werde immer einrichtungsspezifisch getroffen. Eine Regel, die für alle gelte, könne es nicht geben, sagte Leonhard. Sie nannte ein Beispiel: „Hat ein Krankenhausbetreiber eine Impfquote von 96 Prozent und er hat 40 Beschäftigte, die ungeimpft sind und kann für 20 nachweisen, dass er sie weit weg vom Bett einsetzt, dann kann für die anderen 20 ein Betretungsverbot erlassen werden. Die sind dann raus.“ (dpa)