Branchennews
Kassen müssen Corona-Tests zahlen
Am Mittwoch ist ein Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zur neuen Testverordnung in die Ressortabstimmung gegangen. Damit werde geregelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen in klar definierten Fällen auch die Tests auf das Covid-19-Virus für Personen bezahlen müssen, die keine Symptome aufweisen. Heimbewohner und Pflegekräfte sollen besser geschützt werden.
Die Krankenkassen müssen auch die Tests auf das Covid-19-Virus für Personen bezahlen, die keine Symptome aufweisen. Foto: AdobeStock/Photoguns
Angeordnet werden müssen die Tests durch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Getestet werden können Kontaktpersonen von Infizierten (Kriterien: mehr als 15 Minuten enger Kontakt oder Haushaltsmitglieder) oder alle Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Lebensmittelfirmen (z.B. Schlachthöfen), gastronomischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kitas und...
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