Unternehmen
Lohnerhöhungen in Berlin: Diakonie stellt klar
"Für die tarifgebundenen Anbieter werden im Rahmen der Tarifautonomie auch weiterhin die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelten Tarife gelten. Entscheidungen des Bundessozialgerichts haben vor Jahren klargestellt, dass die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie als Tarife anerkannt werden", schreibt die Diakonie in einer Mitteilung vom 19. Januar. Hintergund waren Meldungen über einen möglichen Kompromiss zwischen den Pflegekassen, der Senatsverwaltung und der Arbeitsgemeinschaft ambulanter Pflegeanbieter in Berlin. Im Raum stand für ambulante Pflegedienste eine Lohnerhöhung um 6 Prozent.

Im Fall der Mitglieder des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) bedeutete das: "Die Erhöhungen der Tabellenentgelte für 2017 und 2018 wurden bereits am 22.7.2016 beschlossen, wonach die Gehälter in der ambulanten Pflege im DWBO 2018 um 2,85% erhöht werden" erläutert Martin Matz, Vorstand des DWBO.
Das Problem bei den Gehaltsstrukturen in der ambulanten Pflege seien aber nicht die tarifgebundenen Anbieter, sondern gerade die nicht tarifgebundenen Anbieter. Die tarifrechtlich und arbeitsvertraglich gebundenen Träger von ambulanten Pflegeeinrichtungen hätten schon in den vergangenen Jahren Steigerungen der Personalkosten tarifbedingt umzusetzen, die deutlich über den mit den Kostenträgern in den vergangenen Jahren verhandelten Steigerungsraten für die Leistungsentgelte lagen. Pflegekassen und Senat hätten deshalb in den immer noch laufenden Gesprächen "zugesagt, dass auch nicht refinanzierte Gehaltserhöhungen tarifgebundener Anbieter aus den Jahren 2016 und 2017 mit herangezogen werden können, um die "6% mehr Lohn" nachweisen zu können".
Das vorliegenden Angebot der Pflegekassen und Senatsverwaltung sei zwar ein erster Schritt, um die Bezahlung und damit den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten. Fakt bleibe aber auch, "dass die finanzielle Last für die steigenden Kosten der Pflegedienste, die ihre Pflegekräfte besser bezahlen, allein von den Kunden der Pflegedienste und durch den Sozialhilfeträger getragen wird". Das System der Pflegefinanzierung sei "daher grundsätzlich zu reformieren, z.B. zu einer Pflegevollversicherung".
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