Unternehmen
Lohnerhöhungen in Berlin: Diakonie stellt klar
"Für die tarifgebundenen Anbieter werden im Rahmen der Tarifautonomie auch weiterhin die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelten Tarife gelten. Entscheidungen des Bundessozialgerichts haben vor Jahren klargestellt, dass die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie als Tarife anerkannt werden", schreibt die Diakonie in einer Mitteilung vom 19. Januar. Hintergund waren Meldungen über einen möglichen Kompromiss zwischen den Pflegekassen, der Senatsverwaltung und der Arbeitsgemeinschaft ambulanter Pflegeanbieter in Berlin. Im Raum stand für ambulante Pflegedienste eine Lohnerhöhung um 6 Prozent.

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