Unternehmen

Ministerium: Sana Klinik Oldenburg muss Regelversorgung sicherstellen

Schleswig-Holstein: Das Gesundheitsministerium hat die Sana Kliniken Ostholstein aufgefordert, die Regelversorgung am Standort Oldenburg weiterhin sicher zu stellen. Sana hatte zuvor in einem Schreiben an das Gesundheitsministerium die Absicht mitgeteilt, die Regelversorgung wegen gescheiterter Verhandlungen mitr dem Betriebsrat ab Mitte dieser Woche einzustellen.

- Die Sana Klinik Oldenburg darf wegen Streitigkeiten mit dem Betriebsrat nicht die Regelversorgung einstellen.

Das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein hat die Sana Kliniken Ostholstein ausdrücklich aufgefordert, die Regelversorgung in Oldenburg weiterhin sicher zu stellen Dazu zählt insbesondere die 24-Stunden Notfallversorgung. Die Sana Kliniken hatten zuvor in einem Schreiben an das Gesundheitsministerium die Absicht mitgeteilt, die Regelversorgung ab Mitte dieser Woche einzustellen und als Begründung gescheiterte Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Bereitschaftsdienste angegeben.

Die Einstellung der Notfallversorgung widerspreche dem Versorgungsauftrag der Klinik und sei nicht nachvollziehbar, sagte ein Ministeriumssprecher. Notfalls müsse die Klinik für eine Übergangszeit auf einen externen Personaldienstleister zurückgreifen. Auch Ostholsteins Landrat Reinhard Sager (CDU) nannte die Ankündigung völlig inakzeptabel und nicht nachvollziehbar.

Das Land hat finanziell erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Standort Oldenburg als Krankenhaus der Regelversorgung zu stabilisieren. Dazu gehört z. B. der Ausbau und die Modernisierung der Gebäudestruktur, die vom Land mit 19,5 Mio. € gefördert wird und noch nicht abgeschlossen ist sowie die Ausweisung einer Geriatrie am Standort Oldenburg für die Versorgung der älteren Menschen. Die Einstufung als Regelversorger inkl. Notfallversorgung gehört zu den Voraussetzungen dieser Förderung.

Im neuen Krankenhausplan 2017 ist der Standort Oldenburg für die Regelversorgung mit 151 Betten ausgewiesen. Die Ausweisung als Regelversorger beinhaltet u.a. die Vorhaltung einer 24-h Aufnahmebereitschaft für die Notfallversorgung für Innere Medizin und Chirurgie sowie eine hauptamtlich geleitete Anästhesie.