Branchennews
Neues Gesetz: Mehr Spielraum für die Indikatorerfassung
Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber Pflegeeinrichtungen in der aktuellen Situation in Bezug auf die Indikatorenerfassung entlastet. Darauf macht die Unabhängige Datenauswertungsstelle Pflege (DAS Pflege) des aQua-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen aufmerksam.
Für die "Erhebung ohne Veröffentlichung" (gemäß § 114b SGB XI zur erstmaligen Übermittlung von Indikatordaten an die Datenauswertungsstelle ohne Veröffentlichung) habe der Gesetzgeber die Frist bis zum 31. Dezember 2020 verlängert, heißt es auf der Homepage des Instituts. Pflegeeinrichtungen könnten...
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