Branchennews
Neuregelung der Aufnahme von Krankenhausrückkehrern sowie von „Absonderungsbereichen“
In Nordrhein-Westfalen wird die Wiederaufnahme von Bewohnen in Pflegeeinrichtungen neu geregelt. Isolationsräume müssen nicht vorbeugend geschaffen werden, dafür müssen die Mitarbeiter vor Dienstbeginn nach Symptomen oder Kontakten zu infizierten Personen befragt werden.
Die schon in der "alten" Verordnung geregelte (Wieder-) Aufnahmepflicht bleibt bestehen, jedoch haben die Krankenhäuser beziehungsweise bei Neuaufnahme aus der Häuslichkeit die Hausärzte die Infektionsfreiheit durch Testung / Bescheinigung zu gewährleisten. Foto: Adobe Stock/ franjo
Mit der am 4. Mai 2020 in Kraft tretenden Allgemeinverfügung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zur "Sicherstellung einer landesweiten Betreuungs- und Untersuchungsstruktur für pflegebedürftige Menschen", der "CoronaAVPflege", wird das "Wiederaufnahme – Chaos" der...
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