Politik
Pflege-Bonus: Arbeitgeber sollen Erstattung beantragen
Anträge zur Erstattung des Pflege-Bonus nach §150a SGB XI für Pflegekräfte in der Altenhilfe sind bei den Pflegekassen zu stellen. Bis zum 19. Juni müssen die Anträge gestellt sein.
Die Behörde von Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg weist darauf hin, dass Sammelanträge bis zum 19. Juni gestellt werden sollen. Foto: Thomas Eisenkrätzer
Die Landesregierung von Schleswig-Holstein erinnert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber daran, die Anträge zur Erstattung des Pflege-Bonus für Pflegekräfte in der Altenhilfe bei den Pflegekassen zu stellen. Das dazu sei online und sieht eine Antragsfrist bis zum 19. Juni vor. Das teilte...
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