Branchennews
Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der Altenpflege
In Hamburg gilt seit Montag, 27. April, eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in allen Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege. Hierzu ist das gesamte Pflege- und Betreuungspersonal während der Arbeitszeit in der Pflegeeinrichtung oder des Einsatzes in den Wohnungen pflegebedürftiger Menschen verpflichtet.
In Hamburg muss ab Montag, 27. April, auch den Pflegebedürftigen selbst für den Kontakt mit anderen Personen künftig als Schutz eine Mund-Nasenbedeckung zur Verfügung gestellt werden. Foto: Konstantin Yuganov/AdobeStock
Das geht aus einer Mitteilung der Gesundheitsbehörde hervor. Beim Umgang mit Infizierten sind demnach zusätzliche Schutzanforderungen umzusetzen. Auch den Pflegebedürftigen selbst muss für den Kontakt mit anderen Personen künftig als Schutz eine Mund-Nasenbedeckung (z. B. Stoffmasken) zur Verfügung gestellt werden....
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