Unternehmen
Stillstand bei Tarifverhandlungen Diakonie: Schlichtung erforderlich
In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) am 12. Januar 2017 konnte erneut kein Beschluss zu Entgelterhöhungen für die 120.000 Mitarbeitenden im Geltungsbereich der AVR DD gefasst werden, da die Dienstnehmervertreter den Verhandlungen fern blieben. Die Dienstgeber hatten im Vorfeld der Sitzung ihr Angebot für Vergütungserhöhungen noch einmal erhöht – auf plus 5,3 Prozent. Nun steht das Schlichtungsverfahren an.

Zusammen mit der bereits zum 1. August 2016 wirksam gewordenen Entgelterhöhung in Höhe von 2,6% würde das Angebot für Vergütungserhöhungen für die Mitarbeitenden insgesamt Entgeltsteigerungen in den Jahren 2016 / 2017 von 5,3% und für die ärztlichen Beschäftigten Steigerungen in Höhe von 5,0 Prozent in 2017 / 2018 bedeuten.
Außerdem sollen die Einführung der Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an den Aufwendungen für Betriebsrenten und eine Klarstellung zur Gestaltung der tariflichen "Öffnungsklauseln" Inhalt des Beschlusspakets sein. Letztere gewähren diakonischen Einrichtungen in schwierigen Markt- und Refinanzierungsbedingungen arbeits- und existenzsichernde Spielräume.
Würde das Angebot der Dienstgeber umgesetzt, ergäben sich für die Mitarbeitenden neue Entgelte (vgl. Abb.).
Dass es trotz des wiederholten Entgegenkommens der Dienstgeberseite seit Juni 2016 zu keinem Beschluss in der ARK DD gekommen ist, enttäuscht und stößt auf Unverständnis. Reale Einkommensverbesserungen verzögern sich damit weiter. Die diakonischen Einrichtungen bekommen noch keine Planungssicherheit. Die AVR DD gelten unmittelbar für über 120.000 Mitarbeitende und sollen der bundesweite Leittarif für die Diakonie sein.
Die kirchengesetzlichen Grundlagen und die Ordnung der ARK DD sehen für die Fälle des Stillstands der Verhandlungen die Einleitung des Schlichtungsverfahrens vor. Der Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), Christian Dopheide, dazu: "Durch das wiederholte Fernbleiben der Dienstnehmer ist nun die Situation eingetreten, dass die Einigungsbemühungen zwischen beiden Seiten unter Beteiligung des unparteiischen Schlichters fortzusetzen sind. Damit besteht die Hoffnung, dass im paritätischen Verfahren die Hürden für angebotene Vergütungserhöhungen überwunden werden können."
Der Schlichtungsausschuss besteht aus je drei Vertretern der Dienstgeber und der Dienstnehmer. Dem Ausschuss sitzt ein unabhängiger Schlichter vor. Dieser ist Jurist und darf nicht hauptamtlich in der Kirche oder der Diakonie tätig sein. Der amtierende Vorsitzende des Schlichtungsausschusses wurde vom Präsidenten des Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland eingesetzt. Der Schlichtungsausschuss kann mit einfacher Mehrheit über die nicht in der ARK DD beratenen Anträge endgültig entscheiden. So soll ein Stillstand in der Tarifentwicklung verhindert werden.
Schlichtungsverfahren haben in jüngster Zeit auch im säkularen Bereich z.B. der Bahn und im Luftverkehr zu Lösungen geführt.
Der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) vertritt als diakonischer Bundesverband die Interessen von mehr als 180 Mitgliedsunternehmen und fünf Regionalverbänden mit über 400.000 Beschäftigten. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind die Weiterentwicklung des kirchlich-diakonischen Tarif- und Arbeitsrechts, Themen aus Personalwirtschaft und -management sowie die unternehmerische Interessenvertretung der Träger und Einrichtungen.
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