Unternehmen

Sucht im Alter: Rechtzeitig erkennen, Teilhabe ermöglichen

Nach aktuellen Berechnungen  sind heute etwa 15% der von ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen betreuten Menschen suchtkrank oder suchtgefährdet. Tendenz steigend. Experten des Gesamtverbands für Suchthilfe e.V. – Fachverband der Diakonie Deutschland (GVS) und des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e. V. (DEVAP) haben gemeinsam eine Handlungsorientierung zum Thema "Teilhabe älterer suchtkranker Menschen" erarbeitet, die in einer Broschüre erschienen ist.

-

Sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeheimen gilt: Männer und jüngere Pflegebedürftige leiden eher an alkoholbezogenen Störungen, Frauen und ältere Pflegebedürftige eher an medikamentenbezogenen Störungen. Man schätzt, dass bis zu 25% der Patienten und Patientinnen in den inneren Abteilungen der Allgemeinkrankenhäuser einen problematischen Suchtmittelkonsum pflegen. Nach aktuellen Berechnungen sind heute etwa 15% der von ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen betreuten Menschen suchtkrank oder suchtgefährdet. Wie können Mitarbeitende auf deren spezifischen Hilfebedarf eingehen?

Um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, ist die Altenhilfe auf sensibilisierte, gut ausgebildete und engagierte Mitarbeitende angewiesen, – genau wie die Suchthilfe, die immer mehr ältere Klienten verzeichnet. Angesichts dieser wachsenden Schnittmengen ist ein Austausch zwischen der Suchthilfe und der Altenhilfe notwendig. Sie müssen nicht einfach nur voneinander wissen; sie müssen voneinander lernen.

Abbauprozesse sowohl bei Alkohol als auch bei Medikamenten dauern im Alter länger, es kann sehr viel schneller als in jüngeren Jahren zu einer krankhaften Gefährdung kommen. Außerdem wird eine Abhängigkeit – gerade bei älteren Menschen – schwerer und oft erst sehr spät erkannt. Alkohol, Schmerzmittel oder Schlaftabletten werden häufig im Verborgenen konsumiert, wichtige Anzeichen von anderen nicht selten vorschnell als alterstypisch abgetan. Ohne Hilfe und Unterstützung aber führen Suchtkrankheiten letztlich zum Verlust der Selbstständigkeit, der persönlichen Freiheit, zu Folgeerkrankungen und zum vorzeitigen Tod.

Experten des Gesamtverbands für Suchthilfe e.V. – Fachverband der Diakonie Deutschland (GVS) und des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e. V. (DEVAP) haben gemeinsam eine Handlungsorientierung zum Thema erarbeitet. Das Ergebnis ist eine Broschüre, die erstmals die Perspektiven von Praktikern beider Handlungsfelder verbindet. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Aspekt der Teilhabe.

Das Recht auf Teilhabe aber gilt für jede und jeden – ohne Ausnahme. Die Handlungsorientierung beschäftigt sich mit dem Recht älterer suchtkranker Menschen, gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Und sie versucht Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Benachteiligungen entgegengewirkt werden kann oder wie sie ganz vermieden werden können. Teilhabe ermöglichen heißt zuallererst, suchtkranke ältere Menschen in ihrer Gesamtheit und in ihrer Vielfalt wahrzunehmen und anzuerkennen.

Vor diesem Hintergrund kann Teilhabe heißen, einen Entzug zu unterstützen, immer wieder nach Wegen dafür zu suchen und das Gespräch nie aufzugeben. Mitunter aber kann es auch bedeuten, letztendlich zu akzeptieren, dass jemand mit seiner oder ihrer Suchterkrankung leben möchte, dass Wille oder Kraft fehlt, daran etwas zu ändern. Jeder Mensch hat das Recht, ein Leben seiner Wahl zu führen – auch wenn er sich dabei schädigt. Teilhabe ermöglichen heißt dann, ihnen zu helfen, ein menschenwürdiges Dasein zu leben – nach eigener Vorstellung.

In dieser Broschüre steht zwar die Abhängigkeit älterer Menschen von den legalen substanzbezogenen Suchtmitteln Alkohol und Medikamente im Mittelpunkt. Vieles trifft aber auch auf andere Suchtformen zu, selbst wenn sie nicht jedes Mal ausdrücklich erwähnt sind.

Nähere Informationen und Bezugsmöglichkeiten für die 24-seitige kostenfreie Arbeitshilfe finden Sie hier.