Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. Das hat das Bundessozialgerichts entschieden.
Vertreter der Pflegewirtschaft werten die vorgestellten Pläne der Minister als Schritt in die richtige Richtung, kritisieren allerdings auch fehlende Konzepte für die Umsetzung der Vorschläge.