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Terragon AG: Zweite Gläubigerabstimmung auch online
Da die erste Abstimmung zur Stundung von Zinszahlungen nicht beschlussfähig war, ruft der Projektentwickler nun zu einer weiteren Entscheidungsrunde auf.

Die Geschäftsführung der Terragon AG teilt mit, dass die am 14. Juni in München stattfindende zweite Gläubigerversammlung auch digital übertragen wird.
Anleihegläubiger können sich noch bis zum Samstag, 11. Juni 24.00 Uhr anmelden. Sie erhalten dann am darauffolgenden Montag, den 13. Juni 2022, den Link zur Online-Übertragung der Versammlung am Dienstag, den 14. Juni 2022.
Der Vorstand ist zuversichtlich, dass in der zweiten Abstimmung das notwendige Quorum für eine Beschlussfassung zustande kommen wird.
Michael Held, Vorstandsvorsitzender der Terragon AG, appelliert an alle Anleihegläubiger, von ihrem Abstimmungsrecht Gebrauch zu machen.
„Jeder Anleihegläubiger kann jetzt dazu beitragen, dass wir durch einen wirksamen Beschluss bei der Abstimmung den Weg zur Lösung der Situation weiter beschreiten können.“
Hintergrund: Anfang Mai hatte die Terragon AG ihre Gläubiger gebeten, die am 24. Mai 2022 fällige Zinszahlung für die Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2019/2024 (ISIN: DE000A2GSWY7) für einen Zeitraum von rund acht Monaten bis zum 31. Januar 2023 zu stunden.
Anleihegläubiger, die den Service der Stimmrechtsvertretung nutzen wollen, werden gebeten, die Vollmacht und eventuelle Weisungen des Vollmachtgebers in Textform einzureichen.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht sowie die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreterin verwendet werden kann, ist auf der Internetseite der Terragon AG in der Rubrik „Investor Relations – Anleihegläubigerabstimmung 2022“ abrufbar.
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