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Vertraulichkeit garantiert: GDA führt Hinweisgebersystem ein

Die Gesellschaft für Dienste im Alter mbH (GDA), Betreiberin von elf Seniorenwohnanlagen in Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz, hat zum Schutz der Reputation und ihrer Vermögenswerte ein Hinweisgebersystem zur anonymen Übermittlung möglicher Verdachtsfälle eingerichtet.Unredliches Verhalten Einzelner könne für das Unternehmen und die Mitarbeiter erhebliche negative Auswirkungen haben.

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Eine speziell gesicherte Online-Kommunikationsplattform wird von der Business Keeper AG in Berlin verwaltet, die auf den gesicherten und vertraulichen Umgang mit sensiblen Informationen spezialisiert ist. Jeder, d.h. Bewohner, Kunden, Mitarbeiter und Lieferanten, können auf diese Weise 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche Hinweise auf Missstände geben. Alle Informationen sollen umgehend bearbeitet und mit der unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Regelungen "höchstmöglichen Vertraulichkeit" behandelt werden, egal, ob der Hinweis anonym oder unter Nennung des Namens erfolgt.

Dr. Holger Horrmann, Geschäftsführer der GDA, hebt hervor, dass alle Hinweisgeber, die aus ethischen und moralischen Gründen einen Missstand melden, keine Denunzianten seien. Vielmehr trügen sie maßgeblich dazu bei, gesellschaftliche und rechtsstaatliche Werte im Unternehmen zu bewahren.

Mit der Einführung des Hinweisgebersystems fest verbunden ist die Ernennung von Wolfgang Lindner, Kriminalhauptkommissar a.D. des Landeskriminalamtes Niedersachsen, als Ombudsmann der GDA. Er werde die Hinweise aufnehmen und bearbeiten. "Bei der Wahl der Vertrauensperson war uns besonders wichtig", so Dr. Horrmann weiter, "eine externe Person zu finden, die mit dem Unternehmen weder beruflich noch privat verbunden ist oder war." Nur das garantiere eine unbefangene und neutrale Sicht auf alle eingehenden Hinweise. Gleichzeitig sei er überzeugt davon, dass jeder Einzelne durch Wachsamkeit und Verantwortungsgefühl zur Förderung von Transparenz und Integrität beitragen könne. Unredliches Verhalten Einzelner könne für das Unternehmen und die Mitarbeiter erhebliche negative Auswirkungen haben. Auch die kleinen Fälle gelte es zu verhindern, denn sie seien häufig der erste Schritt zu größerem Fehlverhalten.

"Das Schweigen von aufmerksamen Mitarbeitern oder anderer, mit dem Unternehmen verbundenen Personen aufzulösen, die Hemmschwelle zu minimieren, das ist das Ziel eines Hinweisgebersystems. Es dient unmittelbar der gemeinsamen Prävention und dem Bekanntmachen von Verhalten, das Bewohnern, Mitarbeitern, dem Unternehmen oder Partnern und Dienstleistern im Ansehen oder auch finanziell schade, so Dr. Holger Horrmann.