Politik
80 Plätze Heime: Ministerin Steffens sieht ihre Politik durch Gericht bestätigt
Die vom Land NRW vorgegebene Platzobergrenze (max. 80 Plätze) für stationäre Pflegeeinrichtungen (Ausnahmen nur bei Besonderheiten) hat ein Gericht in der Städteregion Aachen laut MGEPA in allen Punkten bestätigt. Der Versuch eines Heimbetreibers, auf dem Klageweg die Genehmigung für einen Pflegeheim-Ersatzneubau mit 124 Plätzen durchzusetzen, sei gescheitert.

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