Recht
AÜG: Koalition will Ausnahme für DRK-Schwestern bei Leiharbeit
Im Koalitionsausschuss haben Union und SPD nach Medienberichten einer Ausnahmeregelung für Rotkreuz-Schwestern für längere Gestellungseinsätze in Krankenhäusern oder Krisengebieten von den Regelungen für Leiharbeitnehmer zugestimmt. Das Bundesabeitsgericht hatte kürzlich die Sonderrolle der Rotkreuz-Schwestern noch verneint (vgl CARE INVEST-Ausgabe vom 31.3.17).
Berlin (epd). Die Regierungskoalition verständigte sich am Mittwochabend bei ihrem Treffen darauf, im Deutschen-Roten-Kreuz-Gesetz eine Ausnahme von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten zu verankern, die für alle übrigen Leiharbeiter ab 1. April gilt (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG). Das Gesetz werde zugleich...
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