Recht
Einzelzimmer-Quote in NRW
Hinsichtlich der Wiederbelegungssperre in NRW-Pflegeheimen hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine weitreichende Entscheidung gefällt.
Die Entscheidungen des OVG Münster betrafen das im nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetz vorhandene Instrument der Wiederbelegungssperre zur Durchsetzung der gesetzlich ab dem 1. August 2018 zwingend vorgesehenen Quote von 80 Prozent an Einzelzimmern in stationären Pflegeeinrichtungen. In der aktuellen CARE...
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