Recht
Karlsruhe: Kein Anspruch, auf allgemeinverbindlichen Tarifvertrag
Ein von Gewerkschaften ausgehandelter Tarifvertrag muss in einer Branche nicht für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. BPA-Präsident Brüderle begrüßt die Entscheidung.
Gewerkschaften haben keinen Anspruch darauf, dass ein von ihnen ausgehandelter Tarifvertrag in der ganzen Branche für allgemeinverbindlich erklärt wird. Aus der im Grundgesetz geschützten Tarifautonomie ergibt sich kein solches Recht, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied. Die Beschlüsse vom 10....
CARE INVEST Abonnement
Sie haben ein Care Invest Abo?
Jetzt einloggen oder einmalig registrieren und weiterlesen!Sie haben noch kein CARE INVEST Abonnement?
- Freier Zugriff auf alle CARE INVEST Artikel der Website careinvest-online.net
- 14-tägiger CARE INVEST Infodienst mit vertiefenden Hintergrundberichten zum Pflegemarkt digital und im Print Format
- Täglicher CARE INVEST Newsflash mit den wichtigen Informationen zur Branche tagesaktuell per E-Mail
- 4 Wochen testen & jederzeit kündbar