Recht
Neuverhandlung des ambulanten Landesrahmenvertrages in Sachsen erwirkt
Der am 29. September 2015 von der Schiedsstelle festgesetzte Landesrahmenvertrag zur ambulanten Pflege ist ungültig. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste in Sachsen (bpa) hatte dagegen geklagt und nun vor dem Sächsischen Landessozialgericht Recht bekommen.
Dies eröffnet die Möglichkeit, dass die Rahmenbedingungen für die sächsischen Pflegedienste neu verhandelt und die letzten Pflegereformen berücksichtigt werden. "Der Landesrahmenvertrag legt die ,Spielregeln‘ für die Leistungserbringung fest. Gegenstand ist die Umsetzung der Leistungen. Zudem werden die Rechte und Pflichten...
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