Recht
WTG-Behörden in NRW werden über Stand der Einzelzimmerquote abgefragt
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat am 20. April allen WTG-Behörden in den Kommunen die Weisung erteilt, bis zum 15. Juli 2018 den Stand der WTG-Anpassung in Bestandsimmobilien anzugeben.
Die WTG-Behörden sind verpflichtet, bei den betreffenden Pflegeeinrichtungen eine Anhörung durchzuführen und die geplanten Maßnahmen zu erfassen. In dem wird festgestellt, dass der Stichtag 31. Juli 2018 bleibt. Wie im § 47 WTG bestimmt, gibt es drei Optionen, die seitens...
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