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Bayern: Trotz niedrigerer Einstufung bei Pflegegraden die Personalausstattung gesichert
Nun liegen in Bayern erste Auswertungen vor: Bei neuen Begutachtungen werden Pflegebedürftige in niedrigere Pflegegrade eingestuft als bei der Überleitung. Für die Pflegeeinrichtungen entsteht eine Lücke zwischen dem realen Personalbedarf in den Pflegeheimen und der Refinanzierung der Stellen. Die Landespflegesatzkommission (LPSK) hat beschlossen, diese Lücke zu schließen. "Für die Versorgungssicherheit in den Häusern ist das großer Schritt", so Siegfried Benker, Münchenstift-Geschäftsführer.

Die Landespflegesatzkommission (LPSK) hat am 25.Juli – u.a. auf Initiative der Münchenstift GmbH – beschlossen, auf die Veränderungen bei den Pflegegraden einzugehen, nachdem nunmehr die ersten Auswertungen vorliegen. "Dadurch, dass die BewohnerInnen tendenziell in niedrigere Pflegegrade eingegradet werden als u. E. notwendig, hätte sich eine Lücke zwischen dem realen Personalbedarf in den Pflegeheimen und der Refinanzierung der Stellen ergeben. Durch diesen Beschluss ist es gelungen, diese Lücke zunächst zu schließen. Für die Versorgungssicherheit in den Häusern ist das großer Schritt", so Siegfried Benker, Münchenstift-Geschäftsführer.
Die bayernweiten Personalschlüssel wurden zum 01.01.2017 budgetneutral übergeleitet. Der bayerische Landespflegeausschuss und die bayerische Landespflegesatzkommission, wo die Münchenstift GmbH Gründungsmitglied ist, haben sich übereinstimmend darauf verständigt, dass der bisherige Personalstand in bayerischen Pflegeeinrichtungen nicht verschlechtert werden soll.
Die bisherige Personalausstattung in Bayern wurde bei der Umstellung dabei rechnerisch auf die Bewohner in den neuen Pflegegraden verteilt.
Durch die gesetzlichen Überleitungsregeln zur Überleitung der Pflegebedürftigen von Pflegestufen in Pflegegrade (bei vielen Bewohnern in stationären Einrichtungen: "doppelter Stufensprung") hat sich zum 01.01.2017 eine bestimmte Verteilung der Pflegegrade ergeben. Bei der Begutachtung Pflegebedürftiger auf Basis der seit 01.01.2017 wirksamen Begutachtungs-richtlinien sinkt der Durchschnitt der Pflegegrade.
Die Landespflegesatzkommission hat in ihrem Beschluss vom 21.04.2016 eine Evaluierung und mögliche Anpassung der bayernweiten Personalschlüssel zum 01.10.2017 beschlossen, um dem erwarteten sogenannten "Zwillings-Effekt" (Prof. Rothgang) Rechnung zu tragen und die Personalausstattung zu sichern.
Die Erhebung der Belegungsstruktur am 30.06.2017 ergibt eine in der nebenstehenden Abbildung dargestellten Verteilung der Pflegegrade.
Die Zahl der Bewohner mit Pflegegrad 2 hat seither um 17,60% zugenommen. Lag der Anteil bei der Überleitung zum 01.01.2017 noch bei nur 21,75% ist dieser nun mit Stichtag 30.06.2017 auf 25,58% gestiegen.
Um einen Personal- und Stellenverlust zu vermeiden, wurden in der Landespflegesatzkommission nun die Personalschlüssel mit Wirkung zum 01.10.2017 neu festgelegt, so dass es zu keinen Stellenverlusten in Bayern kommen wird.
Da eine weitere Verschiebung von höheren in niedrigeren Pflegegraden zu erwarten ist, hat die LPSK beschlossen, zum 30.11.2017 eine weitere Erhebung bayernweit zu starten. Am 10.01.2018 werden dann wiederum neue Personalschlüssel mit Wirkung ab 01.03.2018 beschlossen.
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