Recht
Betreutes Wohnen: Kassen müssen eher Zuschläge zahlen
Krankenkassen müssen nach einem Urteil des Bundessozialgerichts für ambulant betreute Wohngruppen pflegebedürftiger Menschen finanzielle Hilfen großzügiger gewähren.
Die Kassen dürfen keine zu strengen Anforderungen für den Anspruch auf den gesetzlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von derzeit monatlich 214 Euro pro betreuter Person stellen. Das urteilten die Richter des Bundessozialgerichts (BSG) in drei am Donnerstag verkündeten Entscheidungen. (AZ: B...
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