Politik
BIVA kritisiert geplante Heimaufsichtsreform in Baden-Württemberg
Weniger Bürokratie verspricht die baden-württembergische Landesregierung in ihrem neuen Gesetzentwurf zum Wohn-, Teilhabe- und Pfleggesetz. Der BIVA-Pflegeschutzbund vermisst darin verbindliche Regelungen zur Heimmitwirkung.
„Bewährte Beteiligungs- und Schutzrechte werden ausgehebelt – ohne verbindlichen Ersatz“, sagt Stephan Löchler, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Für ihn ist weiterhin unklar, welche Rechte Heimbeiräte und ähnliche Gremien künftig haben werden. Die „Kultur des Vertrauens und Miteinanders“, die der Stuttgarter Gesundheits- und Pflegeminister Manne Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) in den Vordergrund stellt, genügt Löchler nicht: „Mitwirkung darf nicht zur freiwilligen Kür verkommen.“
Der BIVA fordert „verbindliche Standards, klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige externe Schulungen für Bewohnervertretungen und Einrichtungsmitarbeitende“. Löchler fordert, den Gesetzentwurf zügig offenzulegen und in einem „transparenten Beteiligungsverfahren auch kritische Stimmen ernst zu nehmen“. Die Landesregierung hatte – wie Careinvest Online hier berichtete – die vorgesehenen Mitbestimmungselemente im Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Landesseniorenrat präsentiert.
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