Politik
BPA begrüßt Gesetzentwurf
Der Arbeitgeberverband äußert sich zu den Zielen des GPVG (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz).

BPA Präsident Bernd Meurer drängt auf eine Umsetzung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen. Foto: BPA
Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (BPA), Bernd Meurer, hat sich anlässlich der Anhörung zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) positioniert.
"Wir begrüßen den Gesetzentwurf grundsätzlich, weil mit wenigen ausgewählten Maßnahmen eine Verbesserung der Versorgung erreicht wird. Allerdings sehen wir bei einzelnen Details noch Verbesserungsbedarf", so Meurer.
So seien die von der Regierung zugesagten 20.000 zusätzlichen Assistenzkräfte zur dauerhaften Entlastung der Fachkräfte in den Pflegeheimen zwar eine wichtige Maßnahme. Allerdings hapert es nach Meurers Worten bei der konkreten Umsetzung.
Weiterhin seien Anpassungen beim Qualifikationsniveau notwendig. "Eine tatsächliche Besetzung der Stellen darf keinesfalls durch zu hohe, nicht erfüllbare Anforderungen verhindert werden. Niemand kann an reinen Luftbuchungen interessiert sein", sagt der bpa-Präsident.
Ein Nachsteuern sei auch in der ambulanten Pflege notwendig. Hier fehle es an Unterstützung bei der Personalgewinnung, Qualifizierungsförderung und Arbeitsentlastung zur Sicherstellung der Versorgung. Meurer: "Der Gesetzgeber ist gefordert, zeitnah entsprechend nachzusteuern. Es braucht einerseits einen bedarfsorientierten Personalmix, andererseits muss angesichts der Arbeitsverdichtung Springerpersonal zur Verfügung gestellt und mehr Zeit für die einzelne Leistung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen veranschlagt werden."
Die Verlängerung der pandemiebedingten Sonderregelungen wird vom BPA ausdrücklich begrüßt.
Meurer: "Pflegeeinrichtungen können sich darauf verlassen, dass ein erheblicher Teil ihrer coronabedingten Mindereinnahmen und außerordentlichen Aufwendungen refinanziert wird. Dies ermöglicht die Fokussierung auf die bestmögliche Versorgung der pflegebedürftigen Menschen. Da die Entwicklung der Corona-Pandemie nicht absehbar ist, sollte rechtzeitig über eine Verlängerung der Regelungen bis zum 30. Juni 2021 entschieden werden."
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