Politik
BPA fordert allgemeine Impfpflicht
Landesverbände des BPA fordern Politiker auf, sich für die allgemeine Impfpflicht einzusetzen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht allein gewährleiste den Schutz vulnerabler Personen nicht ausreichend.

In Bayern bescheinigt der Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste BPA Gesundheitsminister Klaus Holetschek „Augenmaß“ bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
„Minister Holetschek hat die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Blick“, sagt der bayerische BPA-Vorsitzende Kai A. Kasri. Der Politiker will die Impfpflicht für Pflegende schrittweise und langsam um- und durchsetzen. Die vorgesehenen Betretungsverbote sollen erst ab Sommer gelten. Nur bei Neueinstellungen gilt die Impfpflicht ab 16. März. Der BPA lobt insbesondere, dass „die Situation in den Pflegeeinrichtungen bei den Entscheidungen jeweils berücksichtigt wird“. Andere Verbände wie der Sozialverband VdK nennt Holetscheks Regelung dagegen ein „gestuftes Verzögerungsverfahren“. Holetschek hatte zuletzt erklärt, durch ein „gestuftes Verwaltungsverfahren“ Betretungsverbote in Einrichtungen verhindern zu wollen.
Im Mecklenburg-Vorpommern warnt der BPA-Landesvorsitzende Michael Beermann davor, dass „die einrichtungsbezogene Impfpflicht in absehbarer Zeit den Personalmangel in der Pflege verschärft“. Zwar sei das von der Landesregierung geplante Verfahren, ungeimpfte Pflegekräfte zuerst anzuhören, „klug und abgestuft“. Es verschiebe aber „das Ausscheiden der Pflegekräfte aus dem Beruf nur einige Wochen nach hinten“.
Nach Ansicht des BPA werde die einrichtungsbezogene Impfpflicht allein das erklärte Ziel verfehlen, die vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu schützen. Kai A. Nasri: „Wenn Pflegekräfte geimpft sein müssen, Besucher und Angehörige aber nach wie vor ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürfen, bleibt der Schutz hinter den Möglichkeiten zurück.“ Man solle sich besser dafür einsetzen, „dass mit der allgemeinen Impfpflicht schnell der wichtige zweite Schritt gemacht wird“.
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