Politik
Bundestag verabschiedet GPVG
Das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege soll ab Januar in Kraft treten. Der BPA kritisiert die Qualifikationshürden für Assistenzkräfte.

Der Bundestag hat das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege beschlossen. Foto: BMG
Stabile Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr, mehr Personal in der Altenpflege und mehr Stellen in der Geburtshilfe. Das sind die wesentlichen Ziele des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG), das heute der Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen hat.
Für die Altenheime in Deutschland sollen 20.000 zusätzliche Stellen für Assistenzkräfte finanziert werden. Die Kosten sollen die Pflegekassen übernehmen, damit die Eigenanteile der Bewohner nicht steigen. Gesundheitsminister Jens Spahn sagte, man habe bereits vor der Corona-Pandemie mit Verbesserungen begonnen und die Finanzierung von 13.000 Stellen für Fachkräfte sichergestellt. Es fehlten aber überall auch Assistenzkräfte.
Kritik an Qualifikationshürden für Assistenzkräfte kam in dem Zusammenhang von Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste BPA: "Es wird schwierig, die künftig finanzierten 20.000 zusätzlichen Assistenzkräfte zur dauerhaften Entlastung der Fachkräfte in den Pflegeheimen tatsächlich zu besetzen. Die hohen Anforderungen an die Qualifikation dieser neuen Stellen können dazu führen, dass wir eine reine Luftbuchung sehen werden."
Dass die bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelung zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen bis zum 31. März 2021 verlängert wird, bezeichnete der BPA-Präsident als "vorgezogene Weihnachtsanerkennung für systemrelevante Einrichtungen". Meurer weiter: "Für die Pflegeeinrichtungen bedeutet die Zusicherung, dass sie ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen zu großen Teilen erstattet bekommen, eine Existenzsicherung. Es kommt auch den pflegebedürftigen Menschen zugute, wenn den Trägern die Existenzangst genommen wird." (mit epd)
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren