Politik

DEVAP: Einrichtungen sind keine „Testzentren light“

Die Coronavirus-Testverordnung sorgt weiter für Kritik. Der DEVAP weist darauf hin, dass die zusätzlichen Aufwände in den Einrichtungen nicht refinanziert werden.

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Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP: "Für flächendeckende Tests fehlen im stationären Bereich die personellen Ressourcen." Foto: DEVAP

"Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit für unsere Einrichtungen, Schnelltests durchzuführen", sagt Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege (DEVAP). "Diese verhindern unter Umständen einen möglichen Totalausfall des Personals aufgrund von Erkältungen und sichern so die Versorgung der Bewohner und Patienten."

Jedoch sind die Aussagen der Tests begrenzt. Sie können ausschließlich Verdachtsfälle infizierter Menschen hervorbringen, da für ein sicheres Testergebnis im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig ist. "Zudem fehlen für flächendeckende Tests von Mitarbeitenden, Bewohnern und Besuchern im stationären Bereich die personellen Ressourcen", so de Vries weiter. "Knapp gerechnet benötigt eine Einrichtung mit 80 Plätzen bis zu 2,5 Vollzeitstellen Fachkräfte bei wöchentlichen Testungen."

Dieses zusätzliche Personal werde in der derzeitigen Fassung der Testverordnung nicht refinanziert. Hier werde ein Problem der Gesundheitsämter auf die Einrichtungen übergestülpt, ohne dass dieses ausreichend refinanziert wird. De Vries: "Die Einrichtungen werden damit zu ‚Testzentren light‘, was nicht hinnehmbar ist."

Auch Betreiber und Verbände hatten die erhöhten Aufwände in den Einrichtungen bereits kritisiert.