Politik
DEVAP will Lücken im PSG III für Betroffene wie Leistungserbringer nicht hinnehmen
Wie haben Minister Hermann Gröhes Aussage alle noch im Ohr: "Durch die Pflegereformen wird niemand schlechter gestellt." Falsch, meint der DEVAP, und macht auf Lücken und ungeklärte Fragen speziell bei der Hilfe zu Pflege aufmerksam, die sowohl für die Betroffenen wie für die Leistungserbringer ungeklärte Versorgungs- und Finanzierungslücken darstellen.

"Dass durch die neuen Regelungen im PSG III bestimmte Personengruppen benachteiligt und auch die Leistungserbringer in eine ungeklärte Versorgungs- und Finanzierungssituation gebracht werden, ist für den DEVAP nicht hinnehmbar. Wir werden den zuständigen Ministerien die Problemlage schildern und auf die Behebung der sich abzeichnenden Versorgungslücken drängen", macht DEVAP-Geschäftsführer Thomas Eisenreich deutlich. Um was geht es?
"Das PSG III überführt den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Hilfe zur Pflege. Das geschieht aber nicht ohne Nachteile für einige Personengruppen", schildert Eisenreich. "Das PSG III synchronisiert den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Hilfe zur Pflege. Zudem sollten Schnittstellenprobleme zwischen den Leistungen des Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe beseitigt werden. Das Gesetz enthält aber keine eindeutigen Regelungen zur Klärung der bestehenden Unsicherheiten und so werden weiterhin Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis auftreten. Zudem kommt es für einige Personen zu einer Ungleichbehandlung oder gar zu einer Schlechterstellung im Bereich der Hilfe zur Pflege."
Personen, die einen Hilfebedarf unerhalb tdes Pflegegrad 1 haben werden, aber nach bisher geltender Rechtslage Unterstützung über die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhalten, würden zukünftig das Nachsehen haben. Für sie gibt es keine ergänzenden Leistungen der Hilfe zur Pflege. Eisenreich: "Sie fallen ganz durch das Raster der bedarfsdeckenden Hilfen."
Die Größe des betroffenen Personenkreises ist nicht bekannt. Der Bundesrat spricht von mehreren tausend Personen sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich. Vorgesehen ist, dass der Sozialhilfeträger einen Antrag auf Begutachtung stellt. Bis zum Abschluss der Entscheidung besteht ein Besitzstandsschutz. "Wenn jedoch die Begutachtung keine Pflegegradeinstufung vorsieht, ist das weitere Vorgehen noch völlig unklar" macht der evangelische Fachverband in einem Rundschreiben an seine Mitglieder deutlich.
Zukünftig würden Menschen, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beziehen und in Pflegegrad 1 eingestuft werden, nur noch eingeschränkte Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten. Diese Rationierung bedeute das Ende der Bedarfsdeckung. Somit könne es für diejenigen, die früher im stationären Pflegebereich mit Pflegestufe 0 versorgt wurden, zukünftig zu einer Finanzierungslücke kommen.
Darüber hinaus bleibt die Ungleichbehandlung von versicherten und nichtversicherten Personen bestehen. Diese Gruppe von Personen – meist Menschen, die von psychischer Erkrankung, Suchterkrankung oder Wohnungslosigkeit betroffen sind oder auch ältere Menschen mit Migrationshintergrund, die die Pflichtversicherungsjahre nicht erreicht haben – seien oft nicht leistungsberechtigt. In der Überführung in das neue Pflegegradsystem würden sie nicht vom doppelten Stufensprung profitieren, auch wenn eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Zudem hätten sie keinen Anspruch auf Aktivierungs- und Betreuungsleistungen in stationären Einrichtungen und würden von den $43b – Leistungen des SGB XI (ehemals §87b SGB XI) ausgeschlossen. Damit entstünden Versorgungslücken bei den beschriebenen Personengruppen, die regelmäßig einen höheren Versorgungsbedarf hätten.
- Immer mehr Menschen mit Pflegebedarf bedürfen der Hilfe zur Pflege. Die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher stieg von 2004 bis 2014 von 328.324 auf 452.514. Davon lebten 71% in Pflegeheimen. Die Ausgaben der örtlichen und übrörtlichen Träger der Sozialhilfe erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 3,15 auf 4,01 Mio Euro (vgl. www.gbe-bund.de)
- Wie in Berlin zu hören ist, habe insbesondere das BMAS unter Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) im Rahmen der Ressortabstimmung zum PSG III auf die (Finanz-)Bremse bei der Hilfe zur Pflege getreten, um die Sozialhilfeträger nicht weiter zu belasten.
- Als Bundesfachverband bündelt der DEVAP-Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege die Interessen diakonischer Träger und Verbände und positioniert sich zu den aktuellen Themen auf Bundesebene. Diakonische Unternehmen und Verbände repräsentieren über 20% der Altenarbeit und Pflege in Deutschland.
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