Politik
Energiekosten: Hilfsprogramm für Pflegeheime steht
Die Bundesregierung stützt Pflegeheime und Krankenhäuser wegen der gestiegenen Energiepreise mit einem Milliardenprogramm. Der BPA warnt vor der Schaffung einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft“.

Die Bundesregierung unterstützt Krankenhäuser und Pflegeheime mit einem milliardenschweren Hilfsprogramm. „Die steigenden Energiekosten werden den Betrieb nicht gefährden“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Konkret stehen für das Hilfsprogramm acht Milliarden Euro zur Verfügung, zusätzlich zur geplanten Gas- und Strompreisbremse. Für Kliniken gibt es demnach sechs Milliarden Euro, für Pflegeheime zwei Milliarden Euro. Für den Krankenhausfonds werden Mittel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vom Bund zugewiesen, ebenso gibt es Gelder aus dem WSF für Pflegeheime. Die Programme haben jeweils eine Laufzeit bis April 2024. Es sollen Mehrkosten für den Bezug von Erdgas, Fernwärme und Strom erstattet werden.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste BPA begrüßt die Entscheidung des Bundeskabinetts, sieht die konkrete Ausgestaltung aber kritisch. Mit dem Maßnahmenpaket versuche die Bundesregierung, die Auswirkungen der Energiekostenexplosion zu lindern. „Damit hat die Ampelkoalition sich der Empfehlung der Experten angeschlossen. Das ist gut“, sagte BPA-Präsident Bernd Meurer. Allerdings sei das Verfahren zur Ermittlung der Zusatzkosten für Pflegeunternehmen und die verschiedenen Deckelungen der Strom- und Gaspreisbremse bürokratisch und unausgewogen.
„Richtig umgesetzt kann diese Maßnahme dazu führen, dass ein Teil der stationären Pflegeeinrichtungen keine Existenzgefährdung allein aufgrund der Energiekostenentwicklung fürchten muss“, so Meurer. Davon profitierten die Pflegebedürftigen, allerdings nur, wenn ihre Einrichtung Gas oder Fernwärme beziehe. Die übrigen Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen bekämen keine Mittel aus dem Fonds für das Heizen. Pflegedienste erhielten gar nichts.
Meurer: „Die Bundesregierung schafft damit eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Weil die Kosten für andere Energieträger wie Öl und Pellets oder auch stark gestiegene Kraftstoffpreise ambulanter Dienste nicht erstattet werden und zum Beispiel Pflege-Wohngemeinschaften und zu Hause versorgte Menschen nicht von den Hilfen aus dem Fonds profitieren. Hier muss nachgebessert werden.“ (mit dpa)
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