Politik

Flüchtlinge: Pflegehelferausbildung soll Aufenthaltsstatus sichern

Viele Flüchtlinge wollen arbeiten – viele Pflegeeinrichtungen suchen händeringend Personal. Damit beide zusammengebracht werden, schlägt Baden-Württemberg eine Lockerung der Duldungsregelungen vor.

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dpa – Flüchtlinge, die eine Ausbildung in einem Pflegehelferberuf machen, sollen einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten. Mit diesem Vorstoß will Baden-Württemberg dem Fachkräftemangel in der Alten- und Krankenpflege begegnen.

So sollten Auszubildende in Helferberufen während der einjährigen Lehre und einer anschließenden Tätigkeit im Beruf nicht abgeschoben werden können, erläuterte Integrationsminister Manfred Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Bislang gilt eine ähnliche Regelung nur für qualifizierte zwei- oder dreijährige Ausbildungsberufe, an die sich eine zweijährige Berufstätigkeit anschließt.  Einen entsprechenden Antrag will Lucha der am Donnerstag beginnenden Konferenz der Integrationsminister in Friedrichshafen vorlegen. Wie lange die Helfer nach der Ausbildung noch sicher in ihrem Beruf arbeiten dürfen, wird bei der Konferenz festgelegt. Bei Übereinstimmung mit den Kollegen werde entschieden, wie man das Thema weiter vorantreibe, etwa in Form einer Bundesratsinitiative. Lucha zeigte sich zuversichtlich: "Das machen alle mit."

Eine Lockerung der bisherigen Regelung sei wirtschaftspolitisch sinnvoll, betonte der Minister. Er höre aus der Wirtschaft und von sozialen Trägern: "Es gibt freie Stellen, wir wollen gerne Geflüchtete ausbilden – aber wir brauchen eine sichere Rechtslage und klare Perspektiven, damit die Menschen ihre Ausbildung nicht mittendrin abbrechen und Deutschland verlassen müssen." Nach Prognosen liegt die Pflegepersonallücke für das Jahr 2025 bundesweit bei bis zu 200.000 unbesetzten Stellen.Insgesamt sei es wichtig, dass anerkannte Asylbewerber und Geduldete schnellstmöglich eine gute Arbeit oder Ausbildung finden und auf eigenen Beinen stehen, betonte Lucha. Weitere Themen, die ihm am Herzen liegen und bei dem Minstertreffen besprochen werden sollen, sind die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten sowie die Pflege für Menschen mit Migrationshintergrund.

  • Die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder auf dem Gebiet der Integration. Des Weiteren dient sie der Zusammenarbeit und Koordination mit dem Bund – unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan. Die IntMK berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie koordiniert und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern. Die für die Integration zuständige Bundesministerin oder der für Integration zuständige Bundesminister und die oder der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration nehmen als Gäste an den Sitzungen teil.
  • Im Jahr 2012 wurde der "Nationale Aktionsplan zur Umsetzung des nationalen Integrationsplanes (NAP)" veröffentlicht. Ziel des Aktionsplans ist es, Integration verbindlicher zu gestalten und die Ergebnisse der Integrationspolitik messbar zu machen.

Die nächste Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder findet am 16. und 17. März 2017 in Friedrichshafen am Bodensee unter dem Vorsitz Baden-Württembergs statt. Infos zu dieser Konferenz finden Sie hier