Politik
Gibt es bald erweiterte Führungszeugnisse in der Pflege?
Im Vorfeld der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder am 6. und 7. Dezember 2017 in Potsdam zeichnen sich schon einige Themenfelder der Gerspräche ab. So sagte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler: "Personen, die sich aufgrund bestimmter Delikte, beispielsweise wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen, strafbar gemacht haben, haben in Pflegeeinrichtungen nichts zu suchen" und forderte zugleich den Bundesgesetzgeber auf "die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Träger Kenntnis von solchen Straftaten erlangen. Daher brauchen wir die Pflicht für erweiterte Führungszeugnisse in der Pflege".
Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Bundesgesetzgeber die Vorlagepflicht erweiterter Führungszeugnisse insbesondere für den Bereich der Eingliederungshilfe aufgenommen und damit ein Beschäftigungsverbot bei Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten verbunden. "Jetzt gilt es, diesen Ansatz auf die Pflege zu übertragen, denn auch pflegebedürftige...
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